WEG - VERWALTUNG

Wer uns als Hausverwaltung Reinecke GmbH mit der Verwaltung seiner Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, der setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit unserem Einfühlungsvermögen und diplomatischem Geschick versuchen wir, die teils doch recht unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

 

Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines professionell gepflegten Objektes mit optimalen Aussichten auf Wertentwicklung zu geben.

 

WEG-Verwaltung durch die Hausverwaltung Reinecke GmbH bedeutet deshalb für Sie:

  • Werterhaltendes Gebäudemanagement aufgrund rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Hohe Transparenz bei Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
  • Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung
  • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer – unter anderem über diese Website
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

 

 

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Hohe Erreichbarkeit für die Eigentümer
  • Verwaltersprechstunden im Objekt
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Berichtswesen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
    Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Begutachtungen/ Technische Bestandaufnahmen/ Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen/ Sanierungskonzepte
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Belegprüfungen
  • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
    Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben