ABLAUF ÜBERNAHME
Aufgaben eines Hausverwalters vor einer Objektübernahme
Die Arbeit eines Hausverwalters beginnt nicht erst am Starttermin seiner Bestellung – sondern schon lange vorher. Hier können Sie nachlesen, wie sich Ihr neuer Verwalter nach und nach in ein für ihn neues Objekt einarbeitet…
…vielleicht auch bald bei Ihrem Objekt?!
3 Monate vor Beginn der Verwaltertätigkeit
– Aktuelle Unterlagen beim bisherigen Verwalter abfordern:
- Eigentümerliste mit allen Kontaktdaten
- Höhe der aktuellen Hausgelder
- Wirtschaftsplan des laufenden Jahres
- Letzte Jahresabrechnung
- Kontenplan
- Einrichtung der neuen Gemeinschaftskonten (Treuhandkonten)
2 Monate vor Beginn der Verwaltertätigkeit
- Einarbeitung aller objekt- und personenbezogenen Daten in die Fachsoftware
- Einrichtung der buchhalterischen Vorgänge wie beispielsweise Lastschrifteinzüge oder Daueraufträge
- Informationsschreiben an die Eigentümer zur Übernahme der Verwaltung mit Bekanntgabe der Kontoverbindungen und der Höhe des Hausgeldes
- Terminierung der Übernahme aller Objekt-/ Verwaltungsunterlagen vom bisherigen Verwalter
- Einrichtung der Ablagesysteme
Kaufmännische Übernahme (sofort nach Erhalt der Unterlagen)
- Übernahme aller Objektunterlagen (auch: Altakten) des Verwaltungs-objektes
- Erstellung eines Übernahmeprotokolls mit Verzeichnis aller übernom-menen Akten, Schlüssel, Gerätschaften – bei Dissonanzen im Beisein eines Beirates der Gemeinschaft
- Detaillierte Sichtung und Kontrolle aller Unterlagen
- Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
- Anpassung von Ablage und Ordnerstruktur an das eigene System
- Prüfung aller vorhandenen Verträge (Wohngebäudeversicherung,
Energielieferanten, Wartungsverträge etc.) auf Laufzeiten, Einspar-potentiale - Kündigung und Umdeckung von Verträgen, wenn erforderlich oder Gewinnbringend
- Abgleich der Kontostände des Giro-/ Rücklagenkontos mit der Abrechung
- Kontrolle des Vermögensstatus und Klärung eventueller Differenzen mit dem bisherigen Verwalter
- Rundschreiben an alle Rechnungen stellenden Unternehmen, Behörden und Lieferanten in Sachen Verwaltungsübernahme
- Erteilung von Einzugsermächtigungen, Einrichtung von Daueraufträgen für die ständig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen
- Überprüfung von rückständigen Hausgeldern oder Abrechungsfehlbeträgen und ggfs. erneute Abmahnung; Prüfung des aktuellen Standes eventueller Hausgeldklagen
- Sofern andere Prozesse anhängig sind: Sichtung der Akten und des bisherigen Verfahrensverlaufs; Rücksprache mit Anwälten; Übertragung der Mandate zum eigenen (Haus-)Anwalt
Technische Übernahme (3 – 4 Wochen nach Erhalt der Unterlagen)
- Detaillierte Ojektbesichtigung des Gemeinschaftseigentums
- Fixierung der ermittelten Erkenntnisse vor Ort in Form eines schriftlichen
Berichtes, der mit Fotos untermauert wird - Entwicklung und Aufstellung eines Aktionsplans für notwendige Repara-turen und Maßnahmen
- Bei erforderlichen und kostspieligen Reparaturen oder gar Sanierungen:
Aufstellung eines Instandhaltungs- und Finanzierungsplans für die nächsten fünf Jahre mit Abgleich der vorhandenen Rücklage